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Building Information Modeling – BIM

Beschreibung

Warum?

Die Europäischen Richtlinien Nr. 23, 24 und 25 von 2014 wurden mit dem Gesetzesdekret 50/2016 umgesetzt und sind im April 2016 in Kraft getreten.

Artikel 23, Absatz 13 des genannten Gesetzesdekrets sieht die schrittweise Einführung elektronischer Instrumente für die Planung und Überprüfung von Projekten vor, unter anderem durch den Einsatz von Plattformen für die Zusammenarbeit und Interoperabilität. Mit dem Ministerialdekret Nr. 560/2017 werden in Umsetzung der Bestimmungen von Art. 23 die erforderlichen Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Anwendung von BIM festgelegt und der Zeitrahmen für dessen schrittweise obligatorische Einführung bestimmt. 

Die Vergabestellen sind laut Art. 3 des MD Nr. 560/2017, welches mit dem MD Nr. 312/2021 abgeändert wurde, bei der Auftragsvergabe verpflichtet, elektronische Methoden und Instrumente anzuwenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn:

  • das Personal die entsprechende Einschulung erhalten hat und über die notwendigen Kenntnisse der Modellierung von Bauwerken, des Informationsmanagements und der Überprüfungstätigkeiten verfügt,
  • die notwendigen Hard- und Software-Tools für die digitale Verwaltung von Entscheidungs- und Informationsprozessen zur Verfügung stehen,
  • der organisatorische Teil definiert ist (Prozess von Kontrolle und Verwaltung der einzelnen Verfahrensphasen, die Identität der Datenverwalter, das Eigentum der Daten, die Ermittlung und Behebung von Überschneidungen).

Mit dem MD Nr. 312/2021 ändert sich auch der Zeitplan für die obligatorische Einführung der Verwendung der elektronischen Modellierungsmethoden und –werkzeuge für das Bauwesen und die Infrastrukturen:

  • ab 01.01.2022 für Bauvorhaben über 15 Mio. €,
  • ab 01.01.2023 über Schwellenwert (Art. 35),
  • ab 01.01.2025 für Arbeiten über 1 Million Euro für Neubauten oder bestehende Gebäude,
  • nicht inbegriffen sind die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung.  

Was?

BIM – kurz für Building Information Modeling, zu Deutsch Gebäudedatenmodellierung – ist ein intelligenter, modellbasierter Prozess, mit welchem sich Bauvorhaben effizienter, kostengünstiger und umweltfreundlicher umsetzen und verwalten lassen. Die Technologie ermöglicht es, dass alle Projektbeteiligten gemeinsam an einem digitalen Modell arbeiten und alle architektonischen, technischen, physikalischen und funktionalen Bauwerksdaten vereint und visualisiert werden. Auf diese Weise ist für noch mehr Planungssicherheit und kürzere Abstimmungsprozesse gesorgt, Abweichungen können frühzeitig erkannt und somit Mehrkosten vermieden werden.  

Ein erster Hinweis ist bereits 1974 in Amerika zu finden. Die nordischen Staaten sowie jene des angelsächsischen und deutschen Sprachraums sind uns um einiges voraus.

Wie?

Vorgesehen ist die Digitalisierung der Prozesse. Die Projektierung erfolgt mit hoher Detailausführung und dem Code-Cheking, gemeint ist damit die automatisierte und regelbasierte Überprüfung des Modells, um Entscheidungsprozesse vorzuziehen. Die Kontrolle der Zeiten und Kosten erfolgt ebenso durch standardisierte Prozesse. Das As-Built-Modell stellt die baulichen Anlagen so dar, wie sie gebaut worden sind und bleibt bis zum Ende des Lebenszyklusses aufrecht. Die Führung und Instandhaltung der Immobilien können dadurch erheblich verbessert werden.

Mehrwert für den Bürger (Vorteile)

Größtmögliche Transparenz der Prozesse und der Kostenübersicht.

 Gewinn

Wirtschaftliche Auswirkungen zeigen sich bereits am Beginn:

  1. Kostenreduzierung, da Projektentscheidungen vorgezogen werden können und durch geometrische Übereinstimmung der Daten,
  2. gesteigerte Qualität durch genauere Berechnungen, Verwaltung und Prüfung, bereichsübergreifende Kommunikation,
  3. zusätzliche Vorteile durch Rückverfolgbarbeit und verfügbare As-Built-Modelle.

Zahlen, Daten, Fakten

Erfahrungswerte sehen Einsparungen von ca. 5% in der Planungsphase vor, 30% während der Bauausführung und 65% der Instandhaltungskosten vor.