SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden

Vahrn: Südtirols erstes Wohngebiet mit Mischnutzung ausgewiesen

Leben, Wohnen, Arbeiten

Beschreibung

Dies die erste Zweckbestimmung dieser Art: Die Zweckbestimmung 'Wohngebiet mit Mischnutzung' wurde mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft eingeführt. Bisher waren die Zonen fürs Wohnen und Arbeiten klar getrennt. Selbstverständlich seien nur gewerbliche Tätigkeiten zulässig, die die Wohn- und Lebensqualität nicht einschränken. Das sogenannte Mischgebiet bringt einen großen Mehrwert mit sich: Es vereint leben, wohnen und arbeiten. Zudem hilft es, den Bodenverbrauch und auch den Verkehr innerhalb der Ortschaften zu verringern. Im konkreten Fall der Gemeinde Vahrn werde aber nicht nur ein zukunftsweisendes raumplanerisches Prinzip umgesetzt: Hier wird ein gesellschaftlich wichtiger Akzent gesetzt, denn es soll ein Einfamilienhaus entstehen, das zukünftig auch als Mehrgenerationenhaushalt genutzt werden kann. 

Laut Artikel 24 des Landesgesetzes Raum und Landschaft ist das Mischgebiet "vorwiegend zum Wohnen" bestimmt, aber auch für andere, mit dem Wohnen vereinbare Zweckbestimmungen. Im Mischgebiet müssen mindestens 60 Prozent der Baumasse und der Fläche zur Wohnnutzung bestimmt werden und der Gemeindeplan muss eine Baudichte von mindestens 1,50 m³ pro Quadratmeter vorsehen.